Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tohus GmbH (nachfolgend “Auftragnehmer”) und ihren Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Planungsleistungen im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA).
2.2 Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt.
2.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Vergütung erfolgt nach den vereinbarten Stundensätzen oder als Pauschalhonorar gemäß Einzelauftrag.
3.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
§ 5 Termine und Fristen
5.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich.
5.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Termine und Fristen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.
6.2 Die Haftung der Auftragnehmerin unter diesem Vertrag, egal aus welchem Rechtsgrund, ist begrenzt auf 1.000.000 € (i.W. eine Million Euro). Dies gilt nicht für Gesundheits- oder Personenschäden oder im Falle absichtlicher oder vorsätzlicher Schadenszufügung.
6.3 Unter diese Haftungsbegrenzung fallen auch alle Ansprüche des Auftraggebers aus der Verpflichtung zur Freistellung, im Rahmen von Gewährleistung oder bei Kündigung.
6.4 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt.
6.5 Außer in den Fällen absichtlicher oder vorsätzlicher Schadenszufügung sowie bei Personen- oder Gesundheitsschäden ist die Haftung der Auftragnehmers gegenüber dem Augtraggebers für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Kosten der Ersatzbeschaffung oder Finanzierungskosten sowie für mittelbare Schäden, indirekte Schäden oder Folgeschäden, ausgeschlossen.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
7.1 Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Planungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen vor.
7.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den Planungsleistungen, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck.
7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Unterlagen für eigene Zwecke zu verwenden und weiterzuentwickeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
§ 8 Vertraulichkeit
8.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche ausdrücklich bezeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Unterlagen und Dokumente gelten nur dann als vertraulich, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind.
8.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Teilleistungen und Dienstleistungen unter Verwendung von Fotografien und Projektbeschreibungen zu Referenzzwecken öffentlich darzustellen. Dies gilt vorbehaltlich entgegenstehender Geheimhaltungsvereinbarungen mit dem Auftraggeber.
§ 9 Kündigung
9.1 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag jederzeit bis zur Vollendung des Werks zu kündigen (§ 649 BGB). Im Fall einer Kündigung durch den Auftraggeber stehen dem Auftragnehmer die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu. Ohne Nachweis der konkreten Anspruchshöhe ist der Auftragnehmer berechtigt, pauschal 20% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Nachweis höherer Ansprüche bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass keine oder wesentlich geringere Ansprüche entstanden sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.